Kommt der neue EU-Deal durch, dürfen ausländische Firmen ihre Mitarbeitenden einfacher in die Schweiz schicken, um zu arbeiten. Die Voranmeldefrist – die für die Gewerkschaften wichtig ist, um die Arbeitsbedingungen zu kontrollieren – wird dabei verkürzt. Statt acht Kalendertage sind es nur noch vier. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Meldungen nun schneller weitergeleitet werden. Dafür wird zum Beispiel das Meldeverfahren weiterentwickelt, die ausländischen Firmen müssen ihren Dokumentationen verpflichtend führen und eine Ansprechperson benennen. Auf öffentlichen Baustellen muss eine sogenannte Baucard getragen werden. Diese enthält Infos zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Es geht nicht alleine darum, von denen die Einwandern und Arbeiten. Das grosse Problem liegt daran das wir bald 3 Mio. haben die wir Durchfüttern und sich nicht Anpassen, sowie die Gefängnisse voll sind von denen. Das muss sich ändern. Dann ist es mit der 10 Mio. Schweiz wieder weiter entfernt. Nur noch die Durchfüttern die mit Leib und Leben bedroht werden, dann haben wir fast keine mehr. Das ist das Problem das endlich gelöst werden muss!
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
Die Gewerkschaften sorgen sich um eine ihrer schärfste Waffe im Kampf gegen Lohndumping, die sogenannte Dienstleistungssperre. Diese Sanktion droht bei schweren Verstössen gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen. «Wer mit einer solchen Sperre belegt wird, darf in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben», heisst es beim Bund. Nun ist die Befürchtung da, dass die EU diese unter Druck setzt. Der Bundesrat will die bisherige Regel im Entsendegesetz beibehalten und den Vollzug erleichtern, indem mit einem Informationssystem beim Herkunftsland grenzüberschreitend nach Auskünften gefragt werden kann.
Die Schweiz hat mit der EU viel und lange verhandelt. Doch bei der umstrittenen Spesenregelung gab es keinen Erfolg. Ein polnischer Handwerker kann neu in die Schweiz kommen, um beispielsweise ein Dach zu decken. Wenn er für den Zmittag ins Rössli geht, bekommt er dafür aber nur die polnischen Spesenansätze, selbst wenn das Mittagsmenu in der Schweiz teurer ist.
Der Bundesrat will dafür den innenpolitischen Spielraum bei der Umsetzung nutzen. Staatssekretärin Budliger sagt, es gäbe bei der Spesenregel einen «grossen Spielraum», das habe sich in den Gesprächen mit der EU gezeigt. Man werde sich an den Regeln der Herkunftsländern orientieren und im Schweizer Gesetz hinzufügen, dass wenn die Kosten nicht gedeckt werden, dies entgolten werden müsse, so die Staatssekretärin. Das müsste dann die Firma übernehmen. Es sei auch möglich, dies als Pauschale abzugelten.
Der Bundesrat will sogar noch weiter gehen, um den Lohnschutz zu sichern. So sollen Gesamtarbeitsverträge, die schon für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gesichert werden. Dazu werde der Rechtsschutz gestärkt und es soll einen besseren Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter geben. Das war ein Wunsch der Gewerkschaften, der noch für Diskussionen sorgen wird. Es sei in zwei Jahren Verhandlungen gelungen, dass niemand komplett glücklich sei, aber niemand ganz unglücklich, sagte Staatssekretärin Budliger Artieda.. Nun müsse man schauen, was nach der Vernehmlassung und der Parlamentsdebatte bleibe.
Parmelin präsentierte nur die Eckwerte. Die genaue Ausgestaltung wird dann zusammen mit dem restlichen EU-Paket im Frühsommer in die Vernehmlassung geschickt. Danach beginnt die parlamentarische Debatte. Da die SVP den «Unterwerfungsvertrag» generell ablehnt, sind die Augen auf die FDP und die Gewerkschaften gerichtet. Damit der EU-Deal eine Mehrheit findet, müssen wohl beide an Bord sein. Am Schluss darf das Volk entscheiden. Ob die Abstimmung aber vor den nächsten Wahlen 2027 stattfindet, ist fraglich.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Sie ist geografisch gesehen eine Insel inmitten der Europäischen Union. Trotzdem ist sie mit dieser aufs Engste verbunden. Dies zunächst einmal wertemässig: Die Schweiz und die EU setzen sich beide ein für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Marktwirtschaft. Dann kulturell: Die Schweiz ist umgeben von EU-Mitgliedstaaten, mit denen sie die Sprache und die Religion teilt.
Die Schweiz ist aber auch wirtschaftlich stark mit der EU verflochten. Diese ist mit Abstand der grösste Handelspartner unseres Landes. Rund 50 Prozent der schweizerischen Warenexporte gehen in die EU, 70 Prozent der Warenimporte stammen von dort. Das gesamte Warenhandelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU (Exporte zuzüglich Importe) beträgt fast 300 Milliarden Franken. Fast 40 Prozent der schweizerischen Dienstleistungsexporte haben die EU als Ziel, rund 45 Prozent der Dienstleistungsimporte haben dort ihren Ursprung. Das gesamte Dienstleistungshandelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU (Exporte plus Importe) beläuft sich auf knapp 125 Milliarden Franken (alle Zahlen von 2022). Zwei Drittel des Bestands an ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz – rund 700 Milliarden Franken – kommen aus der EU. 40 Prozent des Bestands an schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland – total 565 Milliarden Franken – befindet sich in der EU (Daten von 2021).
Schliesslich bestehen auch enge menschliche Verbindungen. In der Schweiz leben, arbeiten oder studieren über 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und –Bürger. Das entspricht etwa 16 Prozent der Wohnbevölkerung unseres Landes. Umgekehrt haben gut 450’000 Schweizerinnen und Schweizer ihren Wohnsitz in der EU. Zudem pendeln täglich rund 375’000 Grenzgängerinnen und –gänger aus den benachbarten EU-Staaten in die Schweiz. Das entspricht fast 7 Prozent der Erwerbstätigen des Landes (Angaben von 2022).
Diese vielfältige, sehr enge Verbundenheit äussert sich darin, dass die Schweiz bis heute über 120 bilaterale Abkommen mit der EU abgeschlossen hat. Die wichtigsten sind das Freihandelsabkommen (1972), das Versicherungsabkommen (1989) sowie die Vertragspakete Bilaterale I (1999) und Bilaterale II (2004). Und jetzt soll also noch ein weiteres wichtiges Vertragspaket dazukommen, die Bilateralen III.
Diese bilateralen Abkommen sind bis auf Weiteres die einzige vertragliche Verbindung der Schweiz zur EU, der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Organisation Europas. Diese Abkommen bringen unserem Land Stabilität, Wachstum und Wohlstand. Es ist deshalb wichtig, dass die Schweiz diese Verbindung zur EU mit den Bilateralen III sichern und weiterentwickeln kann. Alternativen wie ein Schritt zurück zu einem – allenfalls modernisierten – Freihandelsabkommen mit der EU sind entweder politisch und wirtschaftlich uninteressant oder wie ein EU-Beitritt in absehbarer Zeit nicht realisierbar.
Die Vereinigung Die Schweiz in Europa unterstützt die Verhandlungen mit der EU über ein neues, drittes bilaterales Vertragspaket voll und ganz. Sie hat sich bereits für das 2021 verworfene institutionelle Rahmenabkommen sowie für einen offenen Verhandlungsprozess eingesetzt. Sie ist der Auffassung, dass die soliden, in zahlreichen Sondierungsgesprächen erarbeiteten Verhandlungsgrundlagen ein faires Bündnis zwischen der Schweiz und der EU erlauben. Eine definitive Einschätzung der Bilateralen III nimmt die Vereinigung Die Schweiz in Europa vor, sobald das endgültige Verhandlungsergebnis vorliegt.
Bundesrat Preist schlechten Vertrag mit Brüssel als Verhandlungserfolg
Der Bundesrat schliesst die Verhandlung zum Rahmenvertrag 2.0 materiell ab und zeigt sich einverstanden mit der dynamischen Rechtsübernahme sowie dem Streitbeilegungsmechanismus unter Einbezug des EuGH. Damit macht er einen folgenschweren Fehler auf Kosten der direkten Demokratie und des Wohlstands unseres Landes. Hinzu kommt ein 130-350 Millionen-Geschenk, obwohl die Schweizer Wirtschaft täglich 70 Mio. mehr Waren von der EU kauft als umgekehrt.
Sicherheitspolitik Braucht keine Institutionelle Anbindung an die EU
In Bern wird derzeit intensiv über die sicherheitspolitische Rolle der Schweiz im europäischen Kontext debattiert. Der Nationalrat forderte zuletzt eine engere sicherheitspolitische Kooperation mit Europa und eine Stärkung der Rolle der Schweiz als Teil der europäischen Sicherheitsarchitektur.
Das Thema Sicherheit steht ganz oben auf der politischen Agenda -angesichts globaler Umbrüche, des anhaltenden Kriegs in der Ukraine und der Unsicherheiten rund um das künftige sicherheitspolitische Engagement der USA ist das auch richtig so. Doch in dieser wichtigen Debatte dürfen die Themen nicht vermischt werden: Sicherheitspolitik ist keine Frage institutioneller Anbindung an die EU – und sollte auch nicht als solche instrumentalisiert werden.
Auch ohne Rahmenvertrag/Bilaterale III kann die Schweiz im Rahmen ihrer Neutralität zur Stabilität auf dem Kontinent beitragen. Es braucht hier eine sachliche Trennung. Sicherheitspolitische Debatten dürfen nicht zur Türöffner-Rhetorik für eine schleichende Integration in EU-Strukturen werden.
Rahmenvertrag über alle Parteien hinweg in der Kritik
Der Bundesrat plant, im Sommer die Vernehmlassung zum neuen EU-Rahmenvertrag zu starten. Die Stimmen gegen den Vertrag mit der dynamischen Rechtsübernahme und dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auslegende Rechtsinstanz mehren sich nicht nur in der Wirtschaft. Auch verschiedene politische Schwergewichte aus allen Parteien warnen vor der dynamischen Rechtsübernahme und der EU-Bürokratie:
Die Fakten: Die neueste EU-Studie von GfS Bern im Auftrag von Interpharma zeigt trotz europafreundlichen Fragestellungen eine sinkende Zustimmung zu einer Annäherung an die Europäische Union. Sichtbar wird auch eine hohe Ambivalenz der Befragten.
Warum das wichtig ist: Der Bundesrat will den Vertrag mit der EU noch vor dem Sommer in die Vernehmlassung schicken. Die Studie liefert erstmals Daten nach Vorliegen konkreter Verhandlungsergebnisse vom Dezember 2024 und zeigt, dass die Bevölkerung immer skeptischer wird.
Was die Zahlen wirklich sagen:
Die Zustimmung zu Kontra-Argumenten steigt kontinuierlich: Druck auf Löhne (66%, +15% seit 2022), höhere Immobilienpreise (62%, +15% seit 2022), Belastung der Sozialwerke (55%, +14% seit 2022), Kontrollverlust über Zuwanderung (44%, +10% seit 2022).
Dagegen ist die Zustimmung zu allen Pro-Argumenten im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen: Abbau technischer Handelshemmnisse (von 84% auf 82%), Zugang zum Exportmarkt (von 84% auf 81%), Bildungszugang (von 82% auf 80%), Wohlstandsgarantie (von 71% auf 67% seit 2024, nach 78% in 2023).
Bei den FDP-Wählern ist ein besonders starker Einbruch der generellen Zustimmung zu den bilateralen Verträgen um 19 Prozentpunkte (von 79% auf 60%) zu verzeichnen. Bei den Wählern der Grünliberalen sank die Zustimmung um zwölf Prozentpunkte auf 77%, bei der Mitte um sieben Prozentpunkte auf 68%. Bei der SVP sank die Zustimmung weiter um 13% auf 32%.
Nur bei den SP- und Grünen-Anhänger zeigt sich diesbezüglich ein Anstieg – neue Höchstwerte seit Messbeginn (SP: 86%, +8 Prozentpunkte; Grüne: 84%, +10 Prozentpunkte). Insgesamt sank die Zustimmung um sechs Prozentpunkte auf 58%.
Die parteiungebundenen Wähler – die oft wahlentscheidend sind – sehen erstmals seit 2020 mehrheitlich keine überwiegenden Vorteile mehr in den bilateralen Vertägen. Nur noch 32% sehen überwiegend Vorteile, ein drastischer Rückgang um 23 Prozentpunkte.
Regional: In der traditionell EU-freundlichen Romandie fällt die Zustimmung erstmals auf exakt 50% (-3 Prozentpunkte), im Tessin sogar auf nur 36% (-16 Prozentpunkte).
Städtische (-11 Prozentpunkte) und ländliche (-12 Prozentpunkte) Gebiete zeigen grössere Rückgänge in der Zustimmung als die Agglomeration (-4 Prozentpunkte).
Wachsende Ambivalenz: Auch wenn Medien das Gegenteil suggerierten (NZZ: «Sogar bei SVP-Wählern finden die Verträge Anklang»), zeigt die Studie vor allem eine steigende Unsicherheit.
Der Anteil jener Befragten, die sowohl Vor- als auch Nachteile in den bilateralen Verträgen erkennen, ist insgesamt von 14% auf 20% gestiegen. Bei FDP-Sympathisanten ist der Anteil der Ambivalenten von 16% auf 30% gestiegen.
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Parteiungebundenen: Der Anteil jener, die sowohl Vor- als auch Nachteile sehen, stieg um satte 26 Prozentpunkte auf 39%. In der Studie selbst wird eingeräumt, dass diese Gruppe «erfahrungsgemäss stärker auf Emotionalität reagiert als andere».
O-Ton: Urs Bieri von GfS Bern spricht selbst von «verstärkt ambivalenter Wahrnehmung» und «viel Unsicherheit» und betont: «Das wirtschaftliche Argument ist das stärkste, aber bei den institutionellen Fragen sehen wir eine deutliche Uneinigkeit».
Fragwürdige Darstellung institutioneller Fragen: Die Umfrageteilnehmer erhielten nur selektive Informationen – insbesondere zur Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Teilnehmer wurden zum EuGH nur unvollständig informiert: «Der europäische Gerichtshof kann neu bei Streitigkeiten zu den Verträgen zwischen der Schweiz und der EU mitreden. Schlussendlich entscheidet aber immer das paritätische Schiedsgericht, welches aus Vertreter der Schweiz und der EU besteht.»
Verschwiegen wurde dabei, dass das Schiedsgericht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden ist und den EuGH bei fehlender Rechtsprechung um eine verbindliche Auslegung bitten muss. Zudem bleibt unerwähnt, dass der EuGH gemäss seinen eigenen Rechtsgrundlagen (Art. 13 EUV) daran gebunden ist, die Interessen der EU zu wahren.
Dasselbe bei der Zuwanderung:
Die Umfrage suggeriert einen grossen Erfolg: «Die EU macht einen Kompromiss bei der Zuwanderung; Die Schweiz kann nach Konsultation eines gemeinsamen Ausschusses der Schweiz und der EU Massnahmen zur Begrenzung der EU-Zuwanderung in die Schweiz ergreifen, wenn die Situation in der Schweiz unerträglich wird (Schutzklausel).»
Es wird aber nicht erwähnt, dass dies bereits jetzt möglich ist, mit der Schutzklausel im Vertrag zur Personenfreizügigkeit. Unerwähnt bleibt zudem, dass die Anwendung der neuen Schutzklausel der EU wiederum erlauben würde, Sanktionen gegen die Schweiz zu ergreifen.
Zwischen den Zeilen: Die Studie verwendet systematisch positiv konnotierte Begriffe wie «Zugang» und «Abbau von Hemmnissen», während kritische Aspekte als «Kompromisse» oder «Anpassungen» verharmlost werden. Die positiven Elemente des Abkommens werden präzise dargestellt, während bei kritischen Punkten entscheidende Details ausgeblendet werden.
Meine Einschätzung: Die Sympathien für eine Annäherung an die EU nehmen deutlich ab. Mit weniger tendenziösen Fragestellungen wäre die Zustimmung zum Vertrag mit der Europäischen Union bestimmt noch viel geringer ausgefallen. Die EU-Freunde müssen sich in Acht nehmen.